§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad. Sie ist für alle Besucher verbindlich.
2. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Badegast die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie alle zur Aufrechterhaltung der
Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
3. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich.
§ 2 Badegäste
1. Die Benutzung des Freibades steht grundsätzlich jedermann frei.
2. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden sowie Betrunkene.
3. Kinder unter 6 Jahren, Blinde und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht bewegen können, müssen in der Regel von einer über 18 Jahre alten Person begleitet werden.
4. Jede gewerbliche Betätigung im Bereich des Freibades ist untersagt.
5. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
§ 3 Betriebszeiten
1. Beginn und Ende der Badesaison sowie die täglichen Badezeiten werden durch den Förderverein Schwimmbad Datterode e.V. festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht.
2. Bei Betriebsstörungen, bei besonderen Veranstaltungen und aus organisatorischen Gründen kann das Freibad geschlossen werden.
Die Schließung ist nach Möglichkeit rechtzeitig durch Aushang und öffentliche Mitteilung bekannt zu geben.
§ 4 Eintrittskarten
1. Der Zutritt zum Bad ist grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
2. Die jeweils geltenden Benutzungsgebühren werden durch den Förderverein Schwimmbad Datterode e.V. festgesetzt.
3. Gegen Zahlung der Benutzungsgebühr erhält der Badegast eine Eintrittskarte.
4. Die Einzelkarte gilt nur am Tage der Lösung.
5. Die ordnungsgemäße Entrichtung der Gebühren ist auf Verlangen dem Badepersonal nachzuweisen.
6. Der Preis für verlorene und ungenutzte Karten wird nicht erstattet.
§ 5 Aufbewahrung von Kleidungsstücken, Geld und Wertsachen
1. Kleidungsstücke werden in den dafür vorgesehenen Schränken bei den Umkleideräumen aufbewahrt. Die Schränke sind nach Einwurf einer Münze zu verschließen.
Den Schlüssel behält der Badegast während seiner Badezeit bei sich. Nach Aufschließen des Schrankes erhält der Badegast durch Auswurf das Geldstück zurück.
2. Bei Verlust des Schlüssels wird der Inhalt des Schrankes nur nach genauer Beschreibung sowie Prüfung des Tascheninhalts übergeben.
3. Für verlorene Schlüssel ist eine Gebühr zu entrichten.
4. Geldbeträge, Wertsachen und größere Gegenstände können nicht gesondert zur Aufbewahrung abgegeben werden.
§ 6 Badbenutzung
1. Der Zugang zu den Einrichtungen und Räumen des Freibades ist nur über die vorgeschriebenen Gänge und Treppen erlaubt.
2. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung und Verschmutzung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz.
Bei Verunreinigung wird eine Reinigungsgebühr erhoben.
3. Findet ein Badegast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies sofort dem Badepersonal mitzuteilen.
Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
4. Fahrzeuge sind außerhalb des Freibades auf den hierfür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Badeingänge sind für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
§ 7 Verhalten im Bad
1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.
Sie haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
2. Es ist insbesondere nicht gestattet:
a) das Bad, insbesondere das Badewasser, in irgendeiner Weise zu verunreinigen,
b) andere unterzutauchen oder in das Schwimmbecken zu stoßen,
c) vom seitlichen Beckenrand in das Wasser zu springen,
d) auf dem Beckenrand zu rennen und an den Einsteigeleitern zu turnen,
e) Badegäste durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen,
f) Schwimmflossen, Taucherbrillen, aufblasbare Bälle und Ringe o.ä., sofern sie den Badebetrieb stören, zu verwenden,
g) mit festen Gegenständen wie Tauchringen, Schwimmflossen usw. zu werfen.
3. a) Der Badegast hat sich vor Benutzung des Schwimmbeckens zu brausen.
b) Der Plattenbelag um das Schwimmbecken darf nur nach Durchschreiten des Fußbeckens betreten werden. Der Genuss von Nahrungsmitteln
und Getränken sowie das Rauchen ist auf dem Plattenbelag um das Schwimmbecken nicht gestattet.
c) Im Schwimmbecken ist der Gebrauch von Seife nicht erlaubt.
d) Das Schwimmbecken darf nur von geübten Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer gehören in den abgeteilten Nichtschwimmerbereich,
kleine Kinder in das Planschbecken. Die Beaufsichtigung von Kleinkindern obliegt den Eltern und Erziehungsberechtigten. Die Beckenumgänge des
Schwimmbeckens dürfen von Nichtschwimmern nicht betreten werden.
e) Die Benutzung der Sprunganlage erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur zu den freigegebenen Zeiten und nur bei Anwesenheit einer Aufsichtsperson
gestattet. Das Unterschwimmen der Sprunganlage ist verboten. Einzelanordnungen des Aufsichtspersonals sind unverzüglich Folge zu leisten.
Für Unfälle, die sich bei der Benutzung der Sprunganlage ereignen, wird nicht gehaftet.
§ 8 Badebekleidung
1. Der Aufenthalt im Schwimmbecken ist nur in der üblichen Badebekleidung erlaubt. Die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung diesen
Anforderungen entspricht, trifft allein der Schwimmmeister oder seine Vertreter.
2. Badeschuhe sind im Becken nicht erlaubt.
3. Badekleidung darf im Schwimmbecken nicht durchgewaschen werden.
§ 9 Aufsicht
1. Die Aufsicht wird vom Badepersonal durchgeführt. Es hat insbesondere die Aufgabe, die Einhaltung der Badeordnung zu überwachen sowie Sicherheit,
Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten. Anordnungen des Badepersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
2. Das Badepersonal hat sich den Badegästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten.
3. Der Schwimmmeister oder seine Vertreter sind befugt, Personen, die
a) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
b) andere Badegäste belästigen,
c) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Badeordnung verstoßen,
aus dem Bad zu verweisen. Bei Nichtbefolgung erfolgt Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.
4. Den in Absatz 3 genannten Personen kann der Zutritt zum Bad zeitweise oder bis zum Ende der Badesaison durch den
Förderverein Schwimmbad Datterode e.V. untersagt werden.
5. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
§ 10 Haftung
1. Für Kleidungsstücke des Badegastes, die in den Kleiderschränken unter Verschluss aufbewahrt werden, tritt eine Haftung nur ein, wenn ein Verschulden
des Badepersonals nachgewiesen wird. Für Verlust von Kleidungsstücken und Gegenständen, die nicht in den Schränken aufbewahrt werden, entfällt
jegliche Haftung.
2. Die Benutzung des Bades, seiner gesamten Einrichtungen und Geräte geschieht auf eigene Gefahr.
3. Personen- oder Sachschäden, die den Badegästen durch Dritte entstehen, sind ausdrücklich von der Betriebshaftung ausgeschlossen.
4. Bei Unfällen beschränkt sich die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Absätze 2 und 3 werden hiervon nicht berührt.
5. Für Fundgegenstände und auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge wird jede Haftung abgelehnt.
§ 11 Sonderveranstaltungen
Für Sonderveranstaltungen (schwimmsportliche Wettkämpfe, Übungsstunden der Schwimmvereine, Schulsport) werden zwischen dem
Förderverein Schwimmbad Datterode e.V. und dem Veranstalter besondere vertragliche Regelungen getroffen.
§ 12 Fundgegenstände
Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind beim Badepersonal abzugeben. Für die Behandlung von Fundgegenständen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Badeordnung tritt mit Beginn der Badesaison 2014 in Kraft · Ringgau-Datterode, 23.05.2014 · Der Vorstand · Förderverein Schwimmbad Datterode e.V.